Corona Update – “2G-Regel” in Kraft
Liebe Gäste,
aufgrund der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen und der gestiegenen Inzidenz im Landkreis NRW, dürfen wir Gäste im Innenbereich unseres Restaurants nur bewirten, wenn eine der Voraussetzungen erfüllt sind und die Nachweise vorliegen:
- Vollständig geimpft (bitte Impfpass mitbringen)
- Genesen (bitte Nachweis mitbringen)
- Für Kinder unter 12 Jahren entfällt diese Regelung. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen für einen Restaurantbesuch den Nachweis eines negativen Corona-Tests von einer zugelassenen Stelle. Die Schülerausweise alleine sind nicht mehr ausreichend.
Weiterhin gilt im Innenbereich der Gastronomie eine Maskenpflicht auf allen Laufwegen (auch für vollständig geimpfte und genesene Gäste).
Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
Ihr Mercator Team